Abrechnungsbedingungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Für die Abrechnung mit ihrer Krankenkasse ist eine gültige sowie korrekte Heilmittelverordnung 13 (Rezept) erforderlich. Diese können sie sich bei einem enstsprechendem Krankheitsbild von ihrem Arzt austellen lassen. 

Bitte beachten sie, dass das Austellungsdatum der Heilmittelverordnung, beim ersten Termin, nicht länger als 28 Tage zurückliegen darf.

Sollten sie keine Zuzahlungsbefreiung haben, ist die Zuzahlung für die Behandlungen beim ersten Termin in Bar oder via EC-Karte zu entrichten.

Abrechnungsbedingungen

Private Krankenversicherung

Eine aktuelle Private Heilmittelverordnung (Rezept) ist vor der Behandlung vor zu legen.

Wir berechnen ihen den 1,3-Fachen Satz der Aktuellen GKV Vergütung.

Die Abrechnung erfolgt durch eine Rechnung.

Für Kostenübernahme durch ihre PKV/ Beihilfe sind sie selbst verantwortlich.

Behandlung ohne Rezept

Sollten Sie eine Fußpflegebehandlung ohne ärztliche Verordnung wünschen wenden Sie sich bitte an unser Partnerunternehmen im gleichen Haus

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.